Agb

§ 1Allgemeines und Geltungsbereich
Die Firma Holzbau Brida GmbH ist ein zertifiziertes Unternehmen im Bereich Holz- und Innenausbau. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen verfolgen das Ziel, unseren Kunden vorab größtmögliche Klarheit und Transparenz zum rechtlichen Rahmen zu vermitteln, in dem sich gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns bewegen.
Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, auch wenn eine Bezugnahme im Einzelfall nicht ausdrücklich erfolgen sollte, gelten für alle mündlichen wie schriftlichen Verträge, die der Kunde mit uns abschließt. Dies gilt nur dann und in dem Maße nicht, als den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in eindeutiger und unvereinbarer Weise spezifische, schriftlich vereinbarte oder schriftlich nachgewiesene Vertragsklauseln entgegenstehen. Eigene Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
Unsere Verträge bestimmen sich grundsätzlich nach italienischem Werkvertragsrecht (Art. 1655 ff. ital. ZGB). Die davon abweichende oder darüberhinausgehende Anwendung italienischen Kaufvertragsrechts muss im Einzelfall gesondert vereinbart werden.
Für Endverbraucher im Sinne geltender Konsumentenschutzgesetze gelten die vorliegenden Bedingungen nur insoweit, als ihnen nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzes entgegenstehen.

§ 2Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind nur dann verbindlich, wenn keine voraussichtlichen Liefer- oder Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten bestehen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag oder die Bestellung des Kunden schriftlich annehmen oder bestätigen, ansonsten durch die Ausführung des Auftrages oder der Bestellung. Etwaige Abweichungen zwischen Auftrag/Bestellung und Annahme/Bestätigung hat der Kunde unverzüglich schriftlich zu rügen, ansonsten der Vertragsinhalt sich nach der Annahmeerklärung/Auftragsbestätigung richtet. Bei Lieferung aufgrund mündlicher oder telefonischer Bestellung haben wir fehlerhafte Lieferungen, die sich infolge von Hörfehlern oder Missverständnissen ergeben, nicht zu vertreten.
Wir bemühen uns, allfällige nachträgliche Änderungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Ist mit der Ausführung bereits begonnen worden, beispielsweise durch Zuschnitt oder Bearbeitung, werden Änderungswünsche nicht oder nur gegen entsprechenden Aufpreis berücksichtigt.
Von uns zur Verfügung gestellte Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen wie auch Kataloge, Muster, Prospekte, usw. bleiben stets unser geistiges Eigentum. All diese Unterlagen sind durch die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb, Verwertung, usw. geschützt. Abbildungen und Angaben in unseren Katalogen und Prospekten sowie auch auf unserer Webseite sind für die Ausführung nicht verbindlich. Wir haften nicht für etwaige Druckfehler oder sonstige fehlerhafte Angaben in unseren Drucksorten oder auf unserer Webseite.

§ 3Lieferung und Leistung
Angaben über die Lieferzeiten sind stets unverbindlich und rein indikativ. Schadensersatzansprüche, Verzugsstrafen oder dergleichen aus angeblich verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt, darunter beispielsweise auch Streikmaßnahmen jeder Art oder Rohstoffknappheit, befreit uns für ihre Dauer von der Lieferverpflichtung. Haben wir dennoch einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Kunde von uns Erfüllung verlangen oder uns eine angemessene, mindestens jedoch 4-wöchige Nachfrist unter Rücktrittsandrohung setzen. Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf 10% des Nettoauftragswerts begrenzt und stehen dem Kunden in jedem Falle nur zu, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt auch für Auskünfte über Materialien und deren Verwendung. Für vom Rücktritt nicht umfasste Teillieferungen ist das vereinbarte Entgelt geschuldet.
Gerät der Kunde in Verzug oder verweigert er die Annahme, können wir Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer 2-wöchigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In beiden Fällen haben wir vollen Entgeltanspruch und bleibt ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch vorbehalten.
Solange sich der Kunde mit Zahlungen, auch für allfällige andere Aufträge, in Verzug befindet, ist unsere Lieferpflicht ausgesetzt. Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann die Lieferung von einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
Alle unsere Lieferungen erfolgen ab Werk oder ab Lager. Soweit die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich ist, geschieht dies auf Risiko des Kunden.

§ 4Zahlung
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort und ohne jeden Abzug zur Zahlung mittels Banküberweisung fällig und gelten als mit dem Tage bewirkt, an dem der Betrag auf unserem Bankkonto valutiert und gutgeschrieben wird. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Bei Bezahlung im Lastschrift- oder Bevorschussungsverfahren bleiben im Falle von Rückbuchungen die Nachverrechnung und Geltendmachung von Zinsen, Spesen und sonstigen Aufwendungen und Schäden vorbehalten.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechten seitens des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Auch ist der Kunde nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber weder außergerichtlich noch gerichtlich aufzurechnen. Das Aufrechnungsverbot gilt uneingeschränkt auch dann, wenn die Gegenforderungen von uns nicht bestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt.
Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, alle Spesen und Verzugszinsen in Höhe unserer Banksollzinsen sowie alle außergerichtlichen und gerichtlichen tarifmäßigen Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
Alle unsere Ansprüche werden sofort fällig bei Bekanntwerden von Umständen, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden aufkommen lassen. Sind Ratenzahlungen vereinbart, wird bei Nicht- oder verspäteter Zahlung auch nur einer Rate sofort der gesamte noch offene Restbetrag fällig.
Der Kunde ist nicht befugt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Beanstandungen zurückzuhalten.

§ 5Gewährleistung und Haftung
Der Kunde ist in jedem Falle, auch bei Teillieferungen, zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle Rügen betreffend Fehlmengen, Falschlieferungen und sonstige Beanstandungen haben bei sonstigem Verfall schriftlich innerhalb von 2 Tagen und jedenfalls vor der Verarbeitung oder dem Einbau zu erfolgen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung und unter sofortiger Einstellung der weiteren Be- oder Verarbeitung bei sonstigem Verfall schriftlich zu rügen.
Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Auch für den Zuschnitt und die Bearbeitung gelten die branchenüblichen Maßtoleranzen, ebenso wie produktions- und materialbedingte Erscheinungen, wie beispielsweise Verfärbungen, Vergilbungen oder Schwindverhalten des Holzes, technisch nicht vermeidbar sind und daher keinen Mangel darstellen.
Bei berechtigter Mängelrüge nehmen wir innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen und nach unserer Wahl, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, entweder Verbesserung (durch Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder Ersatzlieferung der von uns gelieferten Waren vor.
Eine Haftung für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, Produkthaftung und deliktische Haftung, ist, soweit rechtlich zulässig und daher ausgenommen Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Auskünfte über Materialien und deren Verwendung. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen, ebenso wie wir auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für atypische oder nicht vorhersehbare Folgeschäden haften.
Soweit rechtlich zulässig, sind alle Schadensersatzansprüche des Kunden der Höhe nach auf 10% des Nettoauftragswerts begrenzt.
Die Geltendmachung von auch berechtigten Mängelrügen erlaubt es dem Kunden nicht, die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zu erheben oder das Entgelt ganz oder teilweise zurückzuhalten. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt infolge einer Mängelbehebung nicht ein.

§ 6Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Sachen bleiben so lange unser Eigentum, bis der Kunde all seinen sich aus der Geschäftsbeziehung mit uns ergebenden Verpflichtungen nachgekommen ist. Der Kunde darf die Sachen, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, weder vollständig noch teilweise verkaufen oder abtreten. Die Verletzung dieser Verpflichtung führt zur automatischen Abtretung aller Forderungen des Kunden gegenüber dem Dritterwerber im Umfang der verbleibenden Verpflichtungen gegenüber uns.

§ 7Datenschutz und referenzielle Werbung
Bei Nichtvorliegen der personenbezogenen Daten, die der Kunde uns jedenfalls freiwillig zur Verfügung stellt, sind wir nicht in der Lage, die Aufträge des Kunden zu erfüllen. Wir haben die Möglichkeit, die Daten Dritten, wie beispielsweise Vertretern, Monteuren, Technikern, Werbe- und Marketingunternehmen auch im Ausland und außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, mitzuteilen, soweit dies notwendig oder auch bloß angebracht ist, um die Verträge mit dem Kunden zu erfüllen oder generell unsere unternehmerische Tätigkeit auszuüben.
Der Kunde erklärt, dass er vollständig über die Regelungen hinsichtlich des Schutzes der personenbezogenen Daten im Sinne des G.v.D. Nr. 196/2003 und über die entsprechenden Rechte aufgeklärt wurde, die er uns gegenüber ausüben kann.
Der Kunde ermächtigt uns ausdrücklich und uneingeschränkt zur eventuellen referenziellen oder beschreibenden Verwendung seines Namens, Markenzeichens oder Logos für Werbe- und Veröffentlichungszwecke, und zwar sowohl auf unserer Webseite als auch auf Papiersorten wie Broschüren, Books, Flyer, usw., in Bezug auf das realisierte Projekt oder die ausgeführte Lieferung.

§ 8Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlich zuständiges Gericht für alle Streitigkeiten, die unmittelbar oder mittelbar aus oder im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften entstehen, die den vorliegenden Bedingungen unterliegen oder in sonstiger Weise zwischen uns und dem Kunden zustande kommen, ist Bozen (Italien).